Kitzrettung
Kitz- und Jungwildrettung mit der Wärmebilddrohne in Miltenberg und Umgebung
Jährlich sterben unzählige Rehkitze, Jungtiere oder Gelege von Bodenbrütern werden bei Mäharbeiten in der Landwirtschaft zerstört.
Durch moderne Drohnentechnik werden die Fallzahlen jedes Jahr weniger. Auch wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Landwirte bei der Mahd zu Unterstützen und die Wiesenflächen mit speziellen Wärmebilddrohnen abzusuchen.
Als passionierter Jäger und Naturfreund ist es mir eine Herzensangelegenheit, diesen kleinen unerfahrenen Lebewesen zu helfen, denn kein Lebewesen hat den grausamen Tod durch ein Mähwerk verdient.
Nach wie vor sterben noch unzählige Wildtiere diesen grausamen Tod, trotz vieler Kitzrettungsvereine, Einzelpiloten und Helfern, denn es gibt bis heute noch viele Landwirte und auch Jagdpächter die es nicht für notwendig halten, ihre Wiesen vernünftig vor der Mahd abzusuchen.
Ein durchlaufen zu Fuß, mit dem brauchbaren Jagdhund, das Stellen von Scheuchen, Plastiktüten oder akustischen Kitzwarnern, ist kaum so effektiv, wie das Abfliegen mit der Wärmebilddrohne direkt vor dem Mähen.
Rettung von Rehkitzen: Das ist die Rechtslage
Wer ist verantwortlich, dass die Wiese auf Kitze abgesucht wird: Der Landwirt, der Jäger oder der Fahrer, der die Wiese mäht (z.B. bei Beauftragung von Lohnunternehmen)?
- Der Staat hat den Tierschutz im Art. 20 a GG aufgenommen. Dieser ist damit als Staatsziel und bedingt, dass Schutzmaßnahmen soweit möglich bei der Mahd zu ergreifen sind.
- Der § 1 des Tierschutzgesetzes bestimmt, dass niemand ohne vernünftigen Grund Tieren Leiden und Schmerzen zufügen darf.
- Wer das Jagdrecht hat ist zur Hege verpflichtet. Das ist nach § 3 BJagdG der Eigentümer, also meist der Landwirt: "Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. (...) Das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4ff. ausgeübt werden." Das Jagdrecht, geht mit einer Revierpacht, an den Jagdausübungsberechtigten über, jeder Jagdpächter ist somit der Hege verpflichtet.
- Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Die Mahd ist ohne Schutzmaßnahme für sich allein kein vernünftiger Grund ein Tier zu verletzen oder zu töten. Entsprechend des sogenannten Verursacherprinzips ist somit primär der Landwirt und der Fahrer/Maschinenführer für das Absuchen seines Landes verantwortlich. Für den Jagdausübungsberechtigten ergibt sich zwar eine Mitwirkungspflicht (vgl. § 1. Abs. 1 S. 1 BJagdG – Hegepflicht), allerdings ist es der Landwirt, der durch die Mähmaßnahmen eine Gefahr setzt.
- Überdies hat auch der Landwirt eine Hegeverpflichtung. Die Hege eines gesunden, artenreichen Wildbestandes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch dem jeweiligen Grundeigentümer (oder auch Pächter) obliegt. Nach der Rechtsprechung hat der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von Kitzen zu vermeiden. Die Beauftragung eines Lohnunternehmers entbindet den Landwirt nicht per se von seiner dementsprechenden Pflicht, vielmehr müssen jenem diese Aufgaben ausdrücklich übertragen und zuverlässig durchgeführt werden.
Achtung Strafe: Das droht bei Mähtod
Was kann passieren, wenn keine ausreichenden Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden und ein Rehkitz zu Schaden kommt?
Bei Verstoß gegen eines der angeführten Gesetze ist laut § 17 TierSchG eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu verhängen. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen, Leiden, länger anhaltende bzw. sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Ein Verstoß liegt allerdings nur vor, wenn dies mit Absicht geschieht, oder als mögliche Folge einer Handlung billigend in Kauf genommen wird.
Für eine billigend in Kaufnahme reicht allerdings nach einschlägiger Rechtsprechung, dass keine Vorsorge getroffen wurde, obwohl im Vorjahr Rehkitze auf der Fläche vorgefunden wurden. Auch wenn bereits ein Kitz auf der Fläche getötet oder verletzt wurde, muss die Mahd unterbrochen werden und Vorsorge getroffen werden um Rechtssicherheit zu erhalten.
Es gibt bereits diverse Urteile zum Thema Mähtod. Hierbei bewegten sich die Urteile von Freispruch über Geldstrafen im Bereich von rund 1.000 bis 4.200 Euro bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.
So sollten Jäger und Landwirte gleichermaßen Interesse daran haben die Wiesenflächen vor der Mahd abzusuchen bzw. absuchen zu lassen. Denn nur gemeinsam geht es voran.
Sucht die Kommunikation miteinander und rettet Leben!
Scheuen Sie sich nicht, sprechen Sie uns an, wir helfen gerne!
Wie läuft eine Kitzrettung bei SG Drohnenservice ab?
- der Landwirt nimmt Kontakt mit uns auf und meldet seinen Mähtermin an
- wir arbeiten mit Kitzcontrol, hier hat der Landwirt die Möglichkeit seine Wiesen vorab einzutragen und wir können diese mit der Drohnensteuerung synchronisieren
- da nicht nur die Mahd sondern auch die Befliegung witterungsabhängig ist, gilt immer, die früh möglichste Uhrzeit am Tag zum Mähen zu nutzen. Die Wärmebildkamera erkennt Temperaturunterschiede, um so kühler die Umgebung, um so besser können die kleinen Tierkörper erkannt werden.
- bei starker Hitze oder Sonneneinstrahlung ist eine Befliegung nicht möglich
- am Tag der Befliegung, werden Helfer und Landwirte von uns in den Ablauf eingewiesen, auch hier hat Sicherheit oberste Priorität
- Sollte Kitze gefunden werden, so werden diese über eine GPS-Koordinate markiert
- Die Drohne bleibt in ausreichender Höhe über dem Kitz stehen, bis dieses gesichert ist
- Helfer werden über Walkie-Talkie, Faltbox und ggf. Kescher (für bereits mobile Kitze) über das Kamerabild der Drohne zu Kitz gelotzt
- die Faltbox wird mit etwas Gras ausgelegt und das Kitz darin abgelegt, die Box wird an einen sicheren Platz abgestellt und so lange verschlossen gehalten bis die Fläche vollständig gemäht ist
- Im Anschluss wird das Kitz wieder in ausreichender Deckung (Wald, Feld, Hecke, andere Wiese), in der nähe des Fundortes wieder abgelegt, damit die Ricke es wieder abholen kann
Was kostet die Kitzrettung bei SG Drohnenservice?
Einsatzpauschale
75€ pro Einsatz
inkl. 10ha Fläche, Anfahrt, Flugvorbereitung, Bereitstellung von Equipment
Helfer werden vom Landwirt oder Jagdpächter gestellt.
Ab einer Flächenleistung größer 10ha pro Einsatz, werden 5€/ha zusätzlich verrechnet.
Einsatzbereich im Umkreis von 50km um 63897 Miltenberg